Waffenbesitzkarte

Um dem Sport erfolgreich nachgehen zu können, bedarf es eines eigenen Sportgerätes. Nur so hat der Schütze jederzeit die Möglichkeit, nach seinen Anforderungen und mit seinem Material zu trainieren. Er erhält die Möglichkeit, Wettkämpfe mit dem ihm vertrauten Sportgerät durchzuführen.

Daher ist es erforderlich eine waffenrechtliche Lizenz, die Waffenbesitzkarte (WBK), zu erwerben. Diese ist allerdings an einige im Waffengesetz geregelte Voraussetzungen geknüpft. Wir unterstützen unsere Mitglieder auf diesem Weg gerne mit Rat und Tat.

Der Weg zur eigenen WBK:

1) Der Schütze muss Mitglied in einem Verein und mindestens 18 Jahre alt sein.

2) Der Schütze muss seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem schießsportlichen Dachverband sein. Wir sind Mitglied beim Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. Dieser bietet das umfangreichste Sporthandbuch.

3) Der Schütze muss innerhalb eines Jahres 18 Trainingstermine nachweisen. Den Nachweis führt der Verein gegenüber dem Verband. Der Verband wiederum macht gegenüber der Waffenbehörde das Bedürfnis des Schützen glaubhaft (Bedürfnisnachweis).

4) Der Schütze muss sich einer Sachkundeprüfung unterziehen und diese erfolgreich bestehen. Wir geben unseren Mitgliedern gerne Hilfestellung und vermitteln entsprechende Informationsmaterial und Lehrgänge mit anschließender Prüfung. (Sachkundenachweis)

5) Der Schütze muss zuverlässig und charakterlich geeignet sein. Die Prüfung erfolgt durch die Waffenbehörde. (Nachweis der charakterlichen und persönlichen Eignung)

6) Der Schütze muss der Waffenbehörde die sichere Aufbewahrungsmöglichkeit mittels Waffentresor nachweisen.

Nun ist der Weg zum eigenen Sportgerät und noch effizienterem Training frei. Allerdings muss der Schütze auch in Zukunft mit der Überprüfung der oben genannten Punkte rechnen, insbesondere mit der auch unangekündigten Überprüfung der tatsächlichen Aufbewahrungssituation und des regelmäßigen Trainings durch die Aufsichtsbehörde.

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